Wenn Reisende sich fragen, ob sie ihre e shisha mit ins flugzeug nehmen dürfen, stoßen sie auf eine Mischung aus internationalen Luftfahrtregeln, Airline-spezifischen Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen für Lithium-Akkus. Dieser ausführliche Leitfaden erklärt die wichtigsten Regelungen, praktische Pack-Tipps, Hinweise zur Sicherheitskontrolle und typische Fallstricke, damit das Reisen mit einer elektronischen Wasserpfeife so reibungslos wie möglich verläuft.
Eine E-Shisha, elektronisches Hookah-Gerät oder e-nargile, besteht typischerweise aus einem Verdampfer, einem integrierten oder wechselbaren Lithium-Ionen-Akku sowie Kartuschen oder Flaschen mit Aroma-Liquid. Aufgrund des Akkutyps gelten besondere Vorschriften: Lithium-Ionen-Akkus gelten als Gefahrgut, weil sie bei unsachgemäßer Handhabung kurzschließen und sich entzünden können. Aus Sicherheitsgründen haben Luftfahrtbehörden und Fluggesellschaften daher klare Vorgaben dafür, wie solche Geräte transportiert werden dürfen.
Generell lautet der Sicherheitsgrundsatz: Alle elektronischen Geräte mit Lithium-Akkus sollten im Handgepäck transportiert werden und nicht im aufgegebenen Gepäck. Viele Airlines verbieten das Einpacken von Betriebsmitteln mit Akkus in den Frachtraum.
Beim Versuch, die e shisha mit ins flugzeug nehmen zu transportieren, beachten Sie folgende Punkte:
Als Faustregel gilt: keine Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck. Wenn die Akku-Bauform das Gerät nicht fest verschließt oder wenn der Akku herausnehmbar ist, verlangen Airlines oft, dass er im Kabinengepäck bleibt. Das Mitführen eines kompletten E-Shisha-Sets inklusive lockerer Akkus im Aufgabegepäck kann zu Verweigerung des Transports führen.
Bevor Sie die Entscheidung treffen, die e shisha mit ins flugzeug nehmen, arbeiten Sie diese Checkliste ab:
Ein paar praktische Empfehlungen erhöhen die Sicherheit bei der Reise mit einer E-Shisha:
Bei einer Kontrolle kann es passieren, dass das Gerät einzeln überprüft wird. Seien Sie vorbereitet auf Fragen zu Akkukapazität, Inhalt der Flüssigkeiten und Funktionsweise. Wenn man die e shisha mit ins flugzeug nehmen will, zeigen Sie das Gerät offen und beantworten Sie Fragen sachlich. In manchen Fällen wird das Gerät am Handgepäckplatz gesondert durchleuchtet oder auf explosive Rückstände überprüft.

Regeln können je nach Airline und Zielland variieren. Europäische Fluggesellschaften, US-Airlines und internationale Carrier haben ähnliche Grundprinzipien, können aber Details unterschiedlich handhaben. Deshalb gilt: Prüfen Sie vor dem Flug die speziellen Beförderungsbedingungen Ihrer Airline. Manche Fluglinien verlangen, dass sämtliche E-Zigaretten-ähnlichen Geräte komplett entleert oder teilweise demontiert werden.
• Lufthansa: E-Zigaretten und ähnliche Geräte dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, Ersatzakkus müssen gegen Kurzschluss geschützt sein.
• Ryanair: Gerät im Handgepäck, Liquids unter 100 ml, Akkus im Handgepäck.
• US-Carriers: Ähnlich, jedoch besonders streng bei Batterien über bestimmte Wh-Grenzen.
Für E-Liquids gelten die üblichen Flüssigkeitsregelungen im Handgepäck: Behälter maximal 100 ml und alle zusammen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel. Bei nikotinhaltigen Produkten sollten Reisende die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes beachten, denn in einigen Ländern sind bestimmte Aromen oder nikotinhaltige Artikel eingeschränkt oder verboten. Deklarieren Sie verbotene Substanzen auf keinen Fall und informieren Sie sich vorher.
Wird eine E-Shisha oder ein Akku im aufgegebenen Gepäck entdeckt, auf das die Airline nicht vorbereitet ist, kann dies zu Verzögerungen, Bußgeldern oder zur Entferung des Gegenstandes aus dem Gepäck führen. Im schlimmsten Fall kann das Gepäckstück vorübergehend gesperrt oder die Mitnahme verweigert werden.
Reiseprofis empfehlen folgende Vorgehensweise, wenn Sie die e shisha mit ins flugzeug nehmen möchten:

Informieren Sie sich über die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Einige Staaten verlangen eine Anmeldung von nikotin- oder aromatisierten Liquids; andere verbieten sie vollständig. Bei Reisen in Länder mit strengen Vorschriften kann die Mitnahme von Kartuschen oder Liquids zu Beschlagnahmung oder Strafen führen.
Wenn Unsicherheit besteht oder die Airline restriktiv ist, ziehen Sie alternative Lösungen in Betracht:
1) Informieren Sie sich 72 Stunden vor dem Flug über Airline- und Zielland-Regeln.
2) Packen Sie Akkus und Liquids gemäß Checkliste.
3) Legen Sie das Gerät beim Check-in bereit, falls Rückfragen entstehen.
4) Bei der Sicherheitskontrolle offenbaren Sie das Gerät und die Akkus, wenn das Personal danach fragt.
5) Im Flugzeug bleiben die Geräte ausgeschaltet und im Handgepäck verstaut.
Fehler wie das Einpacken von Ersatzakkus ins Aufgabegepäck, das Nichtschützen der Kontakte oder das Missachten der Flüssigkeitsregelung führen oft zu Problemen. Vermeiden Sie diese durch sorgfältige Vorbereitung: Schutzkappen, Originalverpackung oder separate kleine Hüllen helfen, Missverständnisse und Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Die zentrale Regel lautet: Wenn Sie die e shisha mit ins flugzeug nehmen möchten, planen Sie voraus, transportieren Sie Akkus im Handgepäck und informieren Sie sich über die Airline-spezifischen Vorschriften sowie die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Gut verpackt und vorbereitet lässt sich das Gerät sicher mitführen, ohne den Flug oder die Sicherheitskontrollen zu gefährden.
Viel Reisefreude und eine sichere Reise wünscht Ihnen dieser kompakte Ratgeber — bedenken Sie stets, dass sich Vorschriften ändern können, deshalb ist eine finale Prüfung vor jedem Flug unerlässlich.
Frage 1: Darf ich Ersatzakkus für die E-Shisha im aufgegebenen Gepäck mitführen?
Antwort: In der Regel nein. Ersatzakkus sollten aus Sicherheitsgründen im Handgepäck transportiert und gegen Kurzschluss geschützt werden.
Frage 2: Sind E-Liquids im Handgepäck erlaubt?
Antwort: Ja, solange die einzelnen Behälter nicht größer als 100 ml sind und alle Flüssigkeiten zusammen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportiert werden.
Frage 3: Kann die E-Shisha an Bord benutzt werden?
Antwort: Nein. Der Gebrauch von elektronischen Rauchgeräten ist im Flugzeug verboten.